Keine Straßenbeleuchtung von 23:30 – 04:30 Uhr

Die Straßenbeleuchtung macht durchschnittlich (über alle e5-Gemeinden) ca. 25 % des Stromverbrauchs aller kommunalen Objekte und Anlagen aus. Um die Stromkosten zu senken, hat sich die e5-Gemeinde Fischbach im Gemeinderat daher darauf verständigt, in der Zeit von 23:30 Uhr bis 04:30 Uhr die Straßenbeleuchtung auszuschalten. Laut StVO ist das zulässig und daher auch in etlichen anderen Gemeinden gängige Praxis.

Durch die Abschaltung konnten im Jahr 2023 im Vergleich zu 2021 rund 32 % der Energie für die Straßenbeleuchtung eingespart werden.

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