Abschaltung der Straßenbeleuchtung zwischen 0:30 bis 4:30 Uhr

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kumberg hat sich die Frage gestellt, ob eine durchgehende Beleuchtung aller Straßenzüge in der Nacht im Gemeindegebiet wirklich erforderlich ist. Die Entwicklung des Strompreises und die damit verbundene Kostensteigerung und Belastung des Gemeindebudgets sowie der ökologische Aspekt wurden in diesem Zusammenhang diskutiert. Klar war, dass die Maßnahmen keinesfalls auf Kosten der Sicherheit gehen sollen. Höherrangige Straßen wie z. B. Bundesstraßen sowie gefährliche Kreuzungsbereiche sind somit von  der Abschaltung nicht betroffen. Wie bereits in vielen Gemeinden praktiziert und positiv umgesetzt, hat der Gemeinderat einstimmig die generelle Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Zeit von 0:30 bis 4:30 Uhr beschlossen.

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