e5-Gemeinde

Die e5-Gemeinden sind die Adressatinnen und Leistungsempfängerinnen des e5-Programms und werden in ihren Aktivitäten zum Klimaschutz, zur Steigerung des Anteils an erneuerbarer Energie und der Steigerung der Energieeffizienz maßgeblich unterstützt.
Die Gemeinden müssen sich durch einen Beschluss der Gemeindevertretung klar zum e5-Programm und dessen Zielen deklarieren und bei der Energie Agentur Steiermark um Aufnahme ins Programm ansuchen. Die Zielsetzung der Gemeinde ist jeweils selbst zu bestimmen. Die Zielerreichung wird mit den Instrumenten des Programms (Kriterienkatalog, Zertifizierung etc.), kontinuierlicher Begleitung und Unterstützung durch den e5-Betreuer:in unterstützt.

e5-Team

Jede Gemeinde gründet ein eigenes Energieteam – das sogenannte e5-Team, welches je nach Gemeinde aus unterschiedlich vielen Mitgliedern besteht. Verpflichtend sind folgende Funktionen:

  • Energiebeauftragte:r aus der Verwaltungsebene
  • politische:r Vertreter:in des e5-Teams gegenüber der Gemeindevertretung
  • e5-Teamleiter:in

Zusätzlich können Personen aus der Gemeindevertretung, fachspezifische Mitarbeiter:innenn der Gemeindeverwaltung (z.B. Bauverwaltung, Energie, Mobilität, Öffentlichkeitsarbeit, Bauhof etc.) sowie Bürger:innen, Vertreter:innen von Interessensverbänden und Umweltschutzorganisationen mit ins Team geholt werden. Die Arbeit im e5-Team ist meist ehrenamtlich.

e5-Berater:in

Jeder e5-Gemeinde wird ein:e qualifizierte:r e5-Berater:in mit folgenden Aufgaben zur Seite gestellt:

  • erste Ansprechpartner:in für e5-Gemeinde und e5-Tam in organisatorischer und methodischer Hinsicht sowie bei energie- und klimapolitischen Fragestellungen
  • Unterstützung bei der e5-Teamgründung
  • Ist-Stand-Erhebung und Dokumentation im Kriterienkatalog
  • Teilnahme an e5-Teamsitzungen und Durchführung des e5-Jahresplanungsworkshops
  • Dokumentation und Begleitung im e5-Auditprozess
  • Unterstützung bei Projektentwicklung und Förderansuchen

e5-Auditor:in

Durch den e5-Auditor:in wird im Auditprozess die Sicherstellung einer einheitlichen Beurteilung garantiert. Es wird dabei die Qualität, Richtigkeit und Relevanz der von der e5-Gemeinde mit der Unterstützung des e5-Betreuer:in erstellten Auditunterlagen im Kriterienkatalog überprüft. Im Laufe des Zertifizierungsprozessen können Unterlagen nachgefordert, zusätzliche Informationen eingeholt oder die Gemeinde vor Ort besucht werden.

Bei einem 5e- bzw. eea-Gold-Audit führt ein:e internationale:r European Energy Award-Auditor:in das internationale Audit nach den Richtlinien des European Energy Awards (eea).

e5-Kommission

Den Abschluss des Zertifizierungsprozesses des
e5-Gemeindeaudits bildet die e5-Kommissionssitzung. Den Mitgliedern der e5-Kommission werden alle in diesem Jahr auditierten e5-Gemeinden vom jeweiligen e5-Betreuer:in und vom e5-Auditor:in vorgestellt. Die e5-Kommission hat die Aufgabe, die von dem Auditor:in durchgeführte Prüfung der Gemeinde abzunehmen bzw. zu bestätigen.

Die e5-Kommission besteht aus Vertreter:innen folgender Organisationen:

  • Büro Landeshauptmann und Landeshauptmann-Stellvertreter
  • Büro Umweltlandesrat:in
  • Land Steiermark Abteilung A15, Referat Energietechnik und Klimaschutz und Klimaschutzkoordination
  • Land Steiermark Abteilung A14, WIN – Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark
  • Land Steiermark Abteilung A16, Verkehr und Landeshochbau
  • Land Steiermark Abteilung A17, Referat Landesplanung und Regionalentwicklung
  • Steirischer Städtebund
  • Steirischer Gemeindebund
  • Klimabündnis Steiermark
  • Energie Agentur Österreich

e5-Kriterienkatalog

Der e5-Kriterienkatalog besteht aus sechs Handlungsfeldern, in denen die Gemeinde energiepolitisch aktiv werden kann. Zu jedem Handlungsfeld existiert neben einer Liste mit möglichen Maßnahmen auch eine mit Indikatoren und Kriterien anhand derer die Gemeinde im Audit bewertet wird.

  1. Gemeindeentwicklung und Raumplanung
    Hier werden Ziele und Maßnahmen, die die Gemeinde durch ihre Zuständigkeit für die örtliche Raumplanung, Klimawandelanpassung und für die Erteilung von Baugenehmigungen setzen kann, bewertet.
  2. Gemeindeeigene Gebäude und Anlagen
    Alle Gebäude (Gemeindeamt, Schulen, Kindergärten,…) und Anlagen, wie Straßenbeleuchtung, Pumpwerke, Stromerzeugungsanlagen etc. werden hier auf Energieeffizienz und Einsatz von erneuerbaren Energieträgern überprüft und entsprechend den vorgegebenen Indikatoren bewertet.
  3. Ver- und Entsorgung
    Maßnahmen, die die Gemeinde im Bereichen Energieversorgung (Nahwärmenetze, Trinkwasserkraftwerke, Öko-Strom etc.) sowie Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallentsorgung treffen kann, werden in diesem Handlungsfeld bewertet.
  4. Mobilität
    Sowohl die verwaltungsinterne Mobilität als auch Maßnahmen im Bereich motorisierter Verkehr, Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und öffentlicher Verkehr werden hier überprüft.
  5. Interne Organisation
    Neben der Organisation und Verankerung energie- und klimapolitischen Arbeit in der Gemeinde wird hier auch der Umgang mit dem Thema der Nachhaltigen Beschaffung bewertet.
  6. Kommunikation und Kooperation
    Beurteilung von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Maßnahmen in denen die Gemeinde in und durch Kooperationen mit anderen Institutionen (Betriebe, Vereine, Schulen etc.) aktiv wird.